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Schutz der zweiten Generation
Für Jugendliche, die seit ihrer Kindheit in Österreich
leben, gelten besondere Bestimmungen zum Schutz vor Aufenthaltsverbot
oder Ausweisung.
Dieser Schutz gilt für dich, wenn du vor deinem 3. Lebensjahr
nach Österreich gekommen bist und die Hälfte deines
Lebens und mindestens die letzten 3 Jahre in Österreich
verbracht hast.
Schutz des Privat- und Familienlebens
Viele Kinder und Jugendliche sind im Rahmen des Familiennachzugs
nach Österreich gekommen.
Sollte gegen ein ersteingereistes Familienmitglied (oft der Vater)
ein Aufenthaltsverbot verhängt werden, kann es sein, dass du
auch davon betroffen bist.
Informiere dich auf alle Fälle über deine Rechte!
In weniger schwerwiegenden Fällen gilt, dass bei einer Ausweisung
bzw. bei Verhängung eines Aufenthaltsverbots
auf dein Privat- und Familienleben Rücksicht genommen werden
muss.
Dies gibt dir einen gewissen Schutz vor Abschiebung wegen Nichterfüllung
der Integrationsvereinbarung oder hilft dir eventuell, wenn du dich
nicht rechtmäßig in Österreich aufhältst, sonst
aber nichts angestellt hast.
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