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Aufenthaltsverbot
Gegen dich kann ein Aufenthaltsverbot erlassen werden, wenn anzunehmen
ist, dass dein weiterer Aufenthalt in Österreich die öffentliche
Ruhe, Ordnung und Sicherheit gefährdet.
Ein Aufenthaltsverbot kann verhängt werden:
- Bei einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe
- Bei Wiederholungstäterschaft
(Vorbestrafung)
- Bei wiederholten Verwaltungsübertretungen
Straßenverkehrsordnung, Sicherheitspolizeigesetz, Versammlungsgesetz,
Meldegesetz, Ausländerbeschäftigungsgesetz
- Bei einer Verurteilung wegen »Schlepperei«
- Bei unrichtigen Angaben zur Person,
zum Zweck des Aufenthaltes
und zur Dauer des Aufenthaltes
- Bei fehlenden Mitteln zur Deckung des Lebensunterhaltes
- Schwarzarbeit
- Aufenthaltsehe, Aufenthaltsadoption
- Wiedereinreise ohne Visum nach Ausweisung
- Angehörigkeit zu einer kriminellen Organisation oder terroristischen
Vereinigung
Wird ein Aufenthaltsverbot gegen dich verhängt, musst du Österreich
verlassen. Du darfst solange nicht mehr zurückkommen wie durch
das Aufenthaltsverbot festgelegt (z.B. 10 Jahre).
Vor der Abschiebung ist es möglich,
dass du in Schubhaft genommen wirst.
Du solltest in dieser Situation auf alle Fälle Kontakt mit
einer Sozialeinrichtung, der AusländerInnenberatungsstelle
oder einem Rechtsanwalt aufnehmen. Es sollte nichts unversucht bleiben,
um deinen Aufenthalt in Österreich zu sichern!
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