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Im halb-öffentlichen und privaten Raum
Im halb-öffentlichen und privaten Raum (z.B. Kaufhäuser)
sorgen private Sicherheitsdienste für die Einhaltung der Haus-
und Grundstücksordnung:
- Wenn du gegen die Hausordnung verstößt, dürfen
die privaten Sicherheitsdienste ein Hausverbot aussprechen.
- Wenn du trotz Hausverbot die Räumlichkeiten wieder betrittst,
kannst du angezeigt werden.
- Wenn du verdächtigt wirst, Diebesgut oder Waffen bei dir
zu haben, dürfen sie dich festhalten und durchsuchen.
Private Sicherheitsdienste und Kaufhausdetektive haben im wesentlichen
die gleichen Befugnisse.
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Nicht einverstanden
Wenn du mit dem Vorgehen der privaten Sicherheitsdienste nicht
einverstanden bist:
> Informiere dich über deine Rechte. Diese sind
von Fall zu Fall unterschiedlich.
> Wende dich an SozialarbeiterInnen, die sich mit dir
um rechtliche Unterstützung bemühen werden.
Keine Fotos! Kein Ausweis!
Du bist nicht verpflichtet, dich von Angestellten der privaten
Sicherheitsdienste fotografieren zu lassen, oder ihnen den Ausweis
zu zeigen (auch wenn sie das von dir verlangen)! Das darf nur die
Exekutive!
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