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Die Polizei kann dich und deine FreundInnen von einem öffentlichen
Ort (z.B. Park) wegweisen
- wenn ihr störenden Lärm verursacht (z.B. schreien,
laute Musik)
- wenn ihr den öffentlichen Anstand verletzt (z.B. urinieren
an öffentlichen Plätzen, durchsuchen von Mülleimern).
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Wenn du nicht mehr weiter weißt, wende dich an uns epost@taschenanwaeltin.at
2 hours only!
Falls du von einem öffentlichen Platz, wo der Aufenthalt grundsätzlich
erlaubt ist, verwiesen wirst (z.B. Park), darf dies nie länger
als für maximal zwei Stunden gelten.
Einkaufszentrum
und Bahnhof
Einkaufszentren und Bahnhöfe sind keine öffentlichen,
sondern halböffentliche Orte, deshalb gelten dort andere Gesetze!
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