|
|
 |
 |
| |
Bedingungen
Die Polizei darf dich von einem öffentlichen Ort wegschicken
- wenn andere Menschen (z.B. PassantInnen, AnrainerInnen, NachbarInnen)
dein Verhalten als störend empfunden und als solches benannt
haben
- wenn vorherige Mahnungen (z.B. dich ruhig zu verhalten) nichts
genützt haben
- wenn es für die Polizei keine andere Möglichkeit
mehr gibt.
Der Verweis wird im Gesetz als »verschärftes
Mittel« angesehen und die Polizei muss immer jenes Mittel
anwenden, das dich in deinen Rechten am wenigsten einschränkt.
top :: home :: sitemap :: mail
|
|
|
 |
|
2 hours only!
Falls du von einem öffentlichen Platz, wo der Aufenthalt grundsätzlich
erlaubt ist, verwiesen wirst (z.B. Park), darf dies nie länger
als für maximal zwei Stunden gelten.
Einkaufszentrum
und Bahnhof
Einkaufszentren und Bahnhöfe sind keine öffentlichen,
sondern halböffentliche Orte, deshalb gelten dort andere Gesetze!
|
|