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Grundsätzlich ist
- der Erwerb
- der Besitz
- die Ein- und Ausfuhr
- der Anbau
von Suchtmitteln (Cannabis, Heroin, Ecstasy, Kokain, LSD, Speed,
Poppers, usw.) verboten.
Die legale geringe Menge
zum Eigengebrauch gibt es nicht!
Wenn du gegen das Suchtmittelgesetz verstößt, ist das
ein strafrechtliches Delikt, das die Exekutive der Staatsanwaltschaft
mitteilt.
Die Staatsanwaltschaft kann
- eine Strafverfolgung einleiten (es kann zu einer Gerichtsverhandlung
kommen)
- unter bestimmten Voraussetzungen von einer Strafverfolgung
absehen und dich stattdessen zu einer »gesundheitsbezogenen
Maßnahme« verpflichten.
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