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Für Cannabis-User
Beim Erwerb und Besitz von Cannabisprodukten zum eigenen Gebrauch
kann die Staatsanwaltschaft von einer Untersuchung am Gesundheitsamt
und einer »gesundheitsbezogenen Maßnahme« absehen,
wenn es in den letzten fünf Jahren keine Anzeige gegen dich
wegen Verstoßes gegen das Suchtmittelgesetz gegeben hat.
Auch hier ist die Zurücklegung der Anzeige mit einer Probezeit
von zwei Jahren verbunden, in der es zu keiner weiteren Anzeige
wegen Suchtmittelmissbrauchs gegen dich kommen darf.
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Achtung!
Änderung fürs Internet
Die Aufforderung zum oder die Gutheißung von Suchtmittelmissbrauch
in Zeitungen, Flyers und Filmen war auch bisher schon verboten.
Jetzt gilt dies auch für das Internet. Wer eine Homepage betreibt
und auf dieser zum Suchtmittelgebrauch auffordert oder diesen gutheißt,
kann für die »Werbung für Suchtmittelmissbrauch« angezeigt
werden.
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