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Für Wehrpflichtige vor der Stellungskommission
und Soldaten
Stellungskommission wie auch Kommandant dürfen bei Verdacht
auf illegalen Substanzenkonsum keine Strafanzeige erstatten,
sondern nur die Gesundheitsbehörden informieren.
Bei der Stellung/Musterung wird im Rahmen der Gesundenuntersuchung
Harn abgenommen:
Es darf aber kein Harn-Screening auf illegale Substanzen gemacht
werden, er darf auch nicht auf HIV getestet werden (dazu braucht
es deine Zustimmung).
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Achtung!
Änderung Grenzmenge
Die Grenzmenge an Suchtmittel, die du besitzt, entscheidet über
das Strafausmaß vor Gericht, das heißt Besitz unter
der Grenzmenge > geringeres Strafausmaß,
Besitz über der Grenzmenge > größeres
Strafausmaß
Jeder Besitz von Suchtmitteln ist strafbar!
2001 wurde die Grenzmenge von Heroin von 5g auf 3g gesenkt. Weitere
Senkungen der Grenzmengen aller weiteren Suchtmittel sind in Planung.
Das heißt: der Gesetzgeber wird strenger im Umgang mit Delikten
gegen das Suchtmittelgesetz!
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