|
|
 |
 |
| |
Für SchülerInnen
Ist an deiner Schule bekannt geworden, dass du Suchtmittel konsumierst,
kann dich die Schulleitung auffordern, dass du dich einer schulärztlichen
oder schulpsychologischen Untersuchung unterziehst.
Wenn du diese Untersuchung verweigerst, hat die Schulleitung anstelle
einer Strafanzeige die Gesundheitsbehörden (Gesundheitsamt/Amtsarzt)
zu verständigen, die dich dann zu einer Untersuchung vorladen
wird, um mögliche gesundheitsbezogene Maßnahmen mit
dir zu besprechen.
top :: home :: sitemap :: mail
|
|
|
 |
|
Achtung!
Änderung Grenzmenge
Die Grenzmenge an Suchtmittel, die du besitzt, entscheidet über
das Strafausmaß vor Gericht, das heißt Besitz unter
der Grenzmenge > geringeres Strafausmaß,
Besitz über der Grenzmenge > größeres
Strafausmaß
Jeder Besitz von Suchtmitteln ist strafbar!
2001 wurde die Grenzmenge von Heroin von 5g auf 3g gesenkt. Weitere
Senkungen der Grenzmengen aller weiteren Suchtmittel sind in Planung.
Das heißt: der Gesetzgeber wird strenger im Umgang mit Delikten
gegen das Suchtmittelgesetz!
|
|