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Probezeit
Wenn du innerhalb der zweijährigen Probezeit noch einmal erwischt
wirst, musst du wahrscheinlich mit einem Bestrafungsantrag bei Gericht
und mit einer Gerichtsverhandlung rechnen.
Das Gericht kann aber unter bestimmten Voraussetzungen zum Schluss
kommen, dass z.B. eine gesundheitsbezogene Maßnahme (oder sonstige
Weisung) sinnvoller wäre als eine gerichtliche Verurteilung
und kann das Gerichtsverfahren vorläufig einstellen.
Garantie, dass du beim zweiten Mal ohne Verurteilung davonkommst,
gibt es aber keine!
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Achtung!
Änderung Grenzmenge
Die Grenzmenge an Suchtmittel, die du besitzt, entscheidet über
das Strafausmaß vor Gericht.
Das heißt
> Besitz unter der Grenzmenge
> geringeres Strafausmaß
> Besitz über der Grenzmenge > größeres Strafausmaß
Jeder Besitz von Suchtmitteln ist strafbar!
2001 wurde die Grenzmenge von Heroin von 5g auf 3g gesenkt.
Weitere Senkungen der Grenzmengen aller weiteren Suchtmittel sind
in Planung.
Das heißt: der Gesetzgeber wird strenger im Umgang mit Verstößen
gegen das Suchtmittelgesetz!
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