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Gesundheitsbezogene Maßnahme
Bei einer gesundheitsbezogenen Maßnahme wirst du auf das Gesundheitsamt
geladen. Dort musst du dich einer ärztlichen Untersuchung und
einem Gespräch über deinen Suchtmittelkonsum unterziehen.
Das Ergebnis wird der Staatsanwaltschaft mitgeteilt.
Die Staatsanwaltschaft entscheidet dann aufgrund dieser Mitteilung,
ob die Anzeige zurückgelegt wird, d.h. dass du vorläufig
keine Anzeige bekommst (für eine Probezeit für zwei Jahren).
Eine gesundheitsbezogene Maßnahme kann sein:
- eine ambulante Gesprächstherapie
- eine regelmäßige Drogenberatung
- regelmäßige Harnkontrollen beim Gesundheitsamt
Es ist wichtig, dass du den Aufforderungen des
Gesundheitsamtes nachkommst und die Termine einhältst, ansonsten
stellt die Staatsanwaltschaft einen Antrag auf Bestrafung (d.h.
es kommt dann trotzdem zu einer Strafverfolgung).
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Achtung!
Änderung Grenzmenge
Die Grenzmenge an Suchtmittel, die du besitzt, entscheidet über
das Strafausmaß vor Gericht, das heißt Besitz unter
der Grenzmenge > geringeres Strafausmaß
Besitz über der Grenzmenge > größeres
Strafausmaß
Jeder Besitz von Suchtmitteln ist strafbar!
2001 wurde die Grenzmenge von Heroin von 5g auf 3g gesenkt. Weitere
Senkungen der Grenzmengen aller weiteren Suchtmittel sind in Planung.
Das heißt: der Gesetzgeber wird strenger im Umgang mit Delikten
gegen das Suchtmittelgesetz!
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