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Dasösterreichische Strafrecht unterscheidet zwischen Jugendlichen
und Erwachsenen.
Da auch der Gesetzgeber weiß, dass Jugendliche eine ganze Reihe
von Turbulenzen zu bewältigen haben, gibt es für Jugendliche
wichtige Sonderbestimmungen. Diese sind im Jugendgerichtsgesetz (JGG)
zusammengefasst.
Achtung Gesetzesänderung!
Seit 1.7.2001 gilt das Jugendgerichtsgesetz für Jugendliche bis
zum 18. Geburtstag (bisher bis zum 19.Geburtstag).
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