| |  |  | | | Für Erwachsene vom 18. bis zum 21. Geburtstag Seit 1.7.2001 gibt es Sonderbestimmungen für junge Erwachsene bis zum 21. Geburtstag:
- Du hast das Recht auf die Anwesenheit einer Vertrauensperson
bei Einvernahmen durch die Polizei oder das Gericht (Staatsanwalt).
- Bei einer Gerichtsverhandlung sind die Jugendgerichte zuständig.
- Die Strafrahmen sind für Jugendliche laut Jugendgerichtsgesetz größtenteils deutlich niedriger als bei den Erwachsenen, wovon nun auch junge Leute bis 21 Jahre im Fall einer Verurteilung profitieren können (eingeschränkte Strafdrohung).
- Verglichen mit Erwachsenen über 21 muss bei der Verhängung der Untersuchungshaft besonders auf mögliche Folgen für die »Persönlichkeitsentwicklung« und das »Fortkommen« (also Lehre, Ausbildung, usw.) Rücksicht genommen werden.
top :: home :: sitemap :: mail | | |  | | Wichtig für alle Wenn eine Straftat bekannt wird und ein gerichtliches Verfahren nach sich zieht, lautet die Devise: Aktive Schadensbegrenzung! Im Vorfeld einer Gerichtsverhandlung kann einiges unternommen werden, um den Schaden für alle Beteiligten so gering wie möglich zu halten. Wiedergutmachung Das Gesetz bzw. das Gericht legen großen Wert darauf, dass du für deine »Entgleisung« gerade stehst und um Wiedergutmachung bemüht bist. Solche Bemühungen wirken sich in der Regel auch auf den Ausgang des Verfahrens positiv aus. Also: Nur nicht den Kopf in Sand stecken! Wir stehen dir beratend zur Seite! | |