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Für Jugendliche vom 14. bis zum 18. Geburtstag
Hier gibt es zahlreiche Sonderbestimmungen, die wichtigsten sind:
- Die Strafrahmen sind größtenteils deutlich niedriger
als bei den Erwachsenen.
- Das Gericht hat verschiedene Möglichkeiten auf dein strafbares
Verhalten zu reagieren:
- das Strafverfahren vorläufig einstellen (mit Probezeit)
- einen außergerichtlichen Tatausgleich (Konfliktregelung)
einzuleiten
- dich schuldig sprechen, aber keine Strafe verhängen
- den Ausspruch einer Strafe für eine Probezeit von 13
Jahren aufschieben.
Bei Verhandlungen am Landesgericht muss dir ein Verteidiger zur
Seite gestellt werden.
Über diese und andere zahlreiche Sonderbestimmungen können dich SozialarbeiterInnen
beraten.
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Wichtig
für alle
Wenn eine Straftat bekannt wird und ein gerichtliches Verfahren
nach sich zieht, lautet die Devise: Aktive Schadensbegrenzung!
Im Vorfeld einer Gerichtsverhandlung kann einiges unternommen werden,
um den Schaden für alle Beteiligten so gering wie möglich
zu halten.
Wiedergutmachung
Das Gesetz bzw. das Gericht legen großen Wert darauf, dass
du für deine»Entgleisung«gerade stehst und um
Wiedergutmachung bemüht bist. Solche Bemühungen wirken
sich in der Regel auch auf den Ausgang des Verfahrens positiv aus.
Also: Nur nicht den Kopf in Sand stecken! Wir stehen dir beratend
zur Seite!
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