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Für Jugendliche bis zum 14. Geburtstag
Du bist nicht strafbar (du kannst keine Anzeige bekommen und nicht
verurteilt werden), es können aber andere Maßnahmen getroffen
werden (z.B. Unterbringung in einer Wohngemeinschaft).
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Wichtig für alle
Wenn eine Straftat bekannt wird und ein gerichtliches Verfahren
nach sich zieht, lautet die Devise: Aktive Schadensbegrenzung!
Im Vorfeld einer Gerichtsverhandlung kann einiges unternommen werden,
um den Schaden für alle Beteiligten so gering wie möglich
zu halten.
Wiedergutmachung
Das Gesetz bzw. das Gericht legen großen Wert darauf, dass
du für deine »Entgleisung« gerade stehst und um
Wiedergutmachung bemüht bist. Solche Bemühungen wirken
sich in der Regel auch auf den Ausgang des Verfahrens positiv aus.
Also: Nur nicht den Kopf in Sand stecken! Wir stehen dir beratend
zur Seite!
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