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Eine strafbare Handlung ist alles, was gegen das Strafgesetz und
seine Nebengesetze (z.B. Suchtmittelgesetz, Waffengesetz, Verbotsgesetz*
usw.) verstößt:
- Diebstahl, Körperverletzung, Einbruch
- Besitz von illegalen Drogen oder Waffen
- (neo-)nazistische Wiederbetätigung usw.
Bei einer strafrechtlichen Verfolgung kann es zu einer Gerichtsverhandlung
kommen.
Es liegt aber nicht in der Macht der Exekutive
- zu entscheiden, ob du verurteilt wirst
- zu entscheiden, welche Strafe du bekommst
- dir zu versprechen, dass dir nichts passiert (z.B. wenn du
Namen von anderen Personen nennst oder dich selbst belastest).
Ü ber die strafbare Handlung zu urteilen ist Sache des Gerichts (Staatsanwalt,
Richter, ...).
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Wenn du nicht mehr weiter weißt, wende dich an uns epost@taschenanwaeltin.at
*) Das Verbotsgesetz verbietet jede
Wiederbetätigung durch Verherrlichung Adolf Hitlers und des
Nationalsozialismus
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