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Verwaltungsübertretung
Eine Verwaltungsübertretung ist z.B. Schnorren, Schwarzfahren,
Skaten am Bahnhof, bei Rot über die Ampel gehen usw.
Bei einer Verwaltungsübertretung kommt es zu keiner Gerichtsverhandlung.
Du bekommst meist eine Geldstrafe, die du auch gleich bezahlen
kannst.
Solltest du die Geldstrafe länger nicht bezahlen können,
musst du die Strafe im Polizeigefangenenhaus absitzen (Ersatzfreiheitsstrafe nicht
zu verwechseln mit einer Haftstrafe in der Justizanstalt!).
Einspruch
Falls du mit der Verwaltungsstrafe nicht einverstanden bist, kannst
du dagegen Einspruch erheben. Meistens kann auch ein Einspruch
gegen die Höhe der Geldstrafe gemacht werden. Dabei ist es
wichtig die Einspruchsfristen zu beachten! Setz dich dazu mit einer
der hinten angegebenen Stellen in Verbindung.
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