|
|
 |
 |
| |
Bei Einvernahmen auf dem Wachzimmer (bzw. bei Festnahmen) hast
du, wenn du zwischen 14 und 21 Jahre alt bist, das Recht auf
die Anwesenheit einer erwachsenen Vertrauensperson.
Dabei ist zu beachten:
- Du musst die Vertrauensperson verlangen, d.h., das Recht auf
eine Vertrauensperson entsteht erst, wenn du eine Vertrauensperson
verlangst!
- Du kannst die Vertrauensperson selbst auswählen, lediglich
Tatverdächtige (MittäterInnen) sind als Vertrauenspersonen
ungeeignet.
- Neben deinen Erziehungsberechtigten stehen dir auf jeden Fall
die MitarbeiterInnen der hinten angeführten Sozialeinrichtungen
als Vertrauenspersonen zur Verfügung
top :: home :: sitemap :: mail
|
|
|
 |
|
Wenn du nicht mehr weiter weißt, wende dich an uns epost@taschenanwaeltin.at
Wichtig bei der Verhandlung
Kommt es zu einer Verhandlung, bewertet das Gericht, wie du dich
bei der Einvernahme verhalten hast.
Besonders ungünstig ist es, zu Ladungen nicht zu erscheinen
oder Aussagen ständig zu ändern. Dies bedeutet aber nicht,
dass du deine Strafe verringerst, indem du viele Namen nennst oder
andere zu Unrecht beschuldigst.
Falsche Aussagen über Mitbeteiligte sind strafbar!
|
|