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Keine Aussage
Wenn du bei der Exekutive keine Aussage machst, also nicht erscheinst,
wird dein Akt zum/r UntersuchungsrichterIn weitergeleitet, der/die
erneut zu einer Einvernahme lädt.
Zu der Ladung bei dem/der UntersuchungsrichterIn musst du erscheinen,
ansonsten kannst du zwangsweise vorgeführt werden.
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Wichtig bei
der Verhandlung
Kommt es zu einer Verhandlung, bewertet das Gericht, wie du dich
bei der Einvernahme verhalten hast.
Besonders ungünstig ist es, zu Ladungen nicht zu erscheinen
oder Aussagen ständig zu ändern. Dies bedeutet aber nicht,
dass du deine Strafe verringerst, indem du viele Namen nennst oder
andere zu Unrecht beschuldigst.
Falsche Aussagen über Mitbeteiligte sind strafbar!
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