| |  |  | | | Keine Aussage
Wenn du bei der Exekutive keine Aussage machst, also nicht erscheinst,
wird dein Akt zur Staatsanwaltschaft weitergeleitet, der/die erneut
zu einer Einvernahme lädt.
Zu der Ladung beim Staatsanwalt musst du erscheinen, ansonsten kannst
du zwangsweise vorgeführt werden.
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| | |  | | Wichtig bei der Verhandlung Kommt es zu einer Verhandlung, bewertet das Gericht, wie du dich bei der Einvernahme verhalten hast. Besonders ungünstig ist es, zu Ladungen nicht zu erscheinen oder Aussagen ständig zu ändern. Dies bedeutet aber nicht, dass du deine Strafe verringerst, indem du viele Namen nennst oder andere zu Unrecht beschuldigst. Falsche Aussagen über Mitbeteiligte sind strafbar! | |