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Einvernahme als Beschuldigte/r
Beschuldigte, Beschuldigter bist du dann, wenn du verdächtigt
wirst, eine strafbare Handlung (z.B. Diebstahl, Körperverletzung)
begangen zu haben.
Dazu wirst du bei einer Einvernahme als Beschuldigte/r von der
Exekutive befragt. Du hast das Recht, die Aussage zu verweigern
(ganz oder zu bestimmten Fragen).
Dies ist vor allem dann sinnvoll, wenn
- die Befragung unter Druck stattfindet
- du noch Rat einholen möchtest (die Einvernahme mit einer/einemSozialarbeiterIn,
einer Anwältin/einem Anwalt vorbereiten möchtest)
Bei der Einvernahme als Beschuldigte/r kannst du auch von deinem/deiner
VerteidigerIn begleitet werden.
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Wichtig bei
der Verhandlung
Kommt es zu einer Verhandlung, bewertet das Gericht, wie du dich
bei der Einvernahme verhalten hast.
Besonders ungünstig ist es, zu Ladungen nicht zu erscheinen
oder Aussagen ständig zu ändern. Dies bedeutet aber nicht,
dass du deine Strafe verringerst, indem du viele Namen nennst oder
andere zu Unrecht beschuldigst.
Falsche Aussagen über Mitbeteiligte sind strafbar!
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