|
|
 |
 |
| |
Einvernahme als Zeugin/Zeuge
Ein Zeuge, eine Zeugin bist du dann, wenn du strafbare Vorfälle
gesehen hast oder von ihnen gehört hast. Dazu wirst du bei
einer Einvernahme als ZeugIn von der Exekutive befragt.
Du bist verpflichtet, zu sagen was du weißt, falsche Zeugenaussagen
sind strafbar (lügen lohnt sich nicht)!
Bist du zu einer Einvernahme als ZeugIn vorgeladen, hast du nichts
zu befürchten. Du hast in allen Punkten, in denen du dich
selbst belasten würdest, das Recht, die Aussage zu verweigern.
Es kann sein, dass du später, bei Gericht, deine Aussage wiederholen
musst. Auch bei einer Aussage als Zeugin vor Gericht hast du nichts
zu befürchten, es wird die Straftat eines/einer anderen verhandelt!
Auf jeden Fall hingehen! Wenn du nicht erscheinst, musst du mit
einer Strafe rechnen.
top :: home :: sitemap :: mail
|
|
|
 |
|
Wichtig bei
der Verhandlung
Kommt es zu einer Verhandlung, bewertet das Gericht, wie du dich
bei der Einvernahme verhalten hast.
Besonders ungünstig ist es, zu Ladungen nicht zu erscheinen
oder Aussagen ständig zu ändern. Dies bedeutet aber nicht,
dass du deine Strafe verringerst, indem du viele Namen nennst oder
andere zu Unrecht beschuldigst.
Falsche Aussagen über Mitbeteiligte sind strafbar!
|
|