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Die Polizei darf dich und alles was du bei dir hast nur durchsuchen
(perlustrieren),
- wenn du unter Verdacht stehst, etwas Strafbares getan zu haben
(z.B. Diebstahl, Drogenbesitz)
- wenn du unter Verdacht stehst, gefährliche Gegenstände
(z.B. Waffen) bei dir zu haben.
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