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Erkennungsdienstliche Behandlung
Unter bestimmten Umständen darf die Exekutive eine erkennungsdienstliche
Behandlung (ED-Behandlung) an dir vornehmen. Ziel einer ED-Behandlung
ist die Feststellung deiner Identität.
Hierfür darf die Exekutive
- deine Fingerabdrücke abnehmen
- dich fotografieren
- deine äußeren Merkmale feststellen
- Schriftproben abnehmen
- Stimmproben abnehmen
Die Exekutive darf keine körperlichen Eingriffe an
dir vornehmen, d.h. du musst keine Körperflüssigkeiten
(z.B. Urin, Blut) abgeben.
Die Exekutive darf an dir eine ED-Behandlung durchführen,
- wenn du verdächtigt wirst, einen gefährlichen Angriff
begangen zu haben (z.B. eine Straftat wie Körperverletzung,
gefährliche Drohung, Diebstahl)
- wenn du verdächtigt wirst, an einem Tatort Spuren (zum
Beispiel Fingerabdrücke) hinterlassen zu haben
- wenn du verhaftet wirst
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