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Körper-Durchsuchung
Die Durchsuchung deines Körpers (Vagina, After, Magen, Darm)
darf nur vom Polizeiarzt bzw. von der Polizeiärztin (oder
einem/einer GerichstmedizinerIn) durchgeführt werden.
Hierbei hast du kein Recht auf die Durchsuchung von einer Person
deines Geschlechts.
Eine Durchsuchung deines Körpers darf nur vorgenommen werden,
wenn du unter konkretem (d.h. relativ sicherem) Verdacht stehst,
Gegenstände (z.B. Suchtgift) in deinem Körper versteckt
zu haben, die mit einer >> strafbaren
Handlung in Verbindung stehen (z.B. Drogenbesitz).
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