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Die Exekutive darf deine Identität feststellen, wenn sie angemessene
Gründe dafür hat (z.B. Aufrechterhaltung der öffentlichen
Ordnung, Abwehr oder Vorbeugung von gefährlichen Angriffen,
Feststellung von Gefahrenquellen, Abwehr von bandenmäßiger
oder organisierter Kriminalität).
Dann musst du deinen Namen, dein Geburtsdatum und deine Wohnanschrift
angeben.
Alle anderen Fragen zu deiner Person (z.B. Name und Adresse der
Eltern, Hobbies, FreundInnen, Schule, Arbeitsplatz) musst du nicht
beantworten.
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Wenn du nicht mehr weiter weißt, wende dich an uns epost@taschenanwaeltin.at
Wichtig für
AusländerInnen!
Wenn du nicht österreichischer/r StaatsbürgerIn bist,
hast du immer die Pflicht, einen Ausweis bei dir zu haben und ihn
den Behörden zu zeigen.
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