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Aufs Wachzimmer
Die Exekutive darf dich für eine Personenkontrolle auf das
Wachzimmer mitnehmen
- wenn du dich nicht ausweisen kannst, die
Exekutive aber die Feststellung deiner Identität als notwendig
erachtet
- wenn du minderjährig (vor deinem 18.
Geburtstag) und abgängig bist.
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