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Abgängig sein
Wenn du von zuhause (bzw. einer betreuten Wohngemeinschaft) weg
bist und jemand eine Abgängigkeitsmeldung gemacht hat, kannst
du von der Exekutive vorläufig angehalten werden.
Die Exekutive kann dich solange festhalten
- bis dich dein/e Erziehungsberechtigte/r abholt
- bis du von der Exekutive zu deiner/m Erziehungsberechtigten
gebracht wirst
- bis du von der Exekutive in deine betreute WG gebracht wirst
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