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Beim Aufeinandertreffen mit der Exekutive ist es wichtig:
- dass du deine Rechte und Pflichten kennst
- dass du möglichst ruhig und sachlich bleibst
- dass du dich nicht provozieren lässt
- dass du auch selbst nicht provozierst!
Deine Rechte
Immer, wenn die Exekutive im Rahmen einer Amtshandlung etwas von
dir will, hast du auf dein Verlangen folgende Rechte:
- das Recht zu erfahren, worum es geht
- das Recht angehört zu werden, d.h. die
Exekutive muss dir zuhören (v.a. um Missverständnisse
auszuräumen)
- das Recht auf Bekanntgabe der Dienstnummer
des/der BeamtIn
- das Recht auf die Anwesenheit einer erwachsenen
Vertrauensperson.
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Wenn du nicht mehr weiter weißt, wende
dich an uns epost@taschenanwaeltin.at
Volljährigkeit
Achtung Gesetzesänderung!
Seit 1.7.2001 bist du schon mit deinem 18. Geburtstag volljährig
(vorher erst mit dem 19. Geburtstag).
Volljährig zu sein bringt Vorteile. Es bedeutet zum Beispiel,
dass du alle Verträge, Anträge, usw.
selbst unterschreiben kannst und nicht mehr die Einwilligung deiner
Erziehungsberechtigten brauchst.
Der Nachteil ist, dass du nun schon mit 18 Jahren voll und ganz
für deine Geschäfte verantwortlich bist.
Auch im Strafrecht gab es Änderungen.
Zum Beispiel wurde das Jugendgerichtsgesetz
überarbeitet.
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