|
|
 |
 |
| |
Beschwerde
Richte die Beschwerde an den Unabhängigen
Verwaltungssenat (UVS), allerdings innerhalb einer Frist von 6 Wochen.
Für eine Beschwerde ist es wichtig, dass du dich an Einzelheiten
erinnerst, deshalb am besten gleich nach dem Vorfall alles ganz genau
aufschreiben.
Solltest du verletzt worden sein, besorge dir sofort eine ärztliche
Bescheinigung (bei deinem Hausarzt, auf der Klinik).
Die Adresse des Unabhängigen Verwaltungssenats:
Unabhängiger
Verwaltungssenat Tirol
Michael-Gaismair-Straße 1
6020 Innsbruck
Die im >> Adressenverzeichnis angeführten
Stellen helfen dir beim Erstellen einer Beschwerde.
top :: home :: sitemap :: mail
|
|
|
 |
|
Volljährigkeit
Achtung Gesetzesänderung!
Seit 1.7.2001 bist du schon mit deinem 18. Geburtstag volljährig
(vorher erst mit dem 19. Geburtstag).
Volljährig zu sein bringt Vorteile. Es bedeutet zum Beispiel,
dass du alle Verträge, Anträge, usw. selbst unterschreiben
kannst und nicht mehr die Einwilligung deiner Erziehungsberechtigten
brauchst.
Der Nachteil ist, dass du nun schon mit 18 Jahren voll und ganz
für deine Geschäfte verantwortlich bist.
Auch im Strafrecht gab es Änderungen.
Zum Beispiel wurde das Jugendgerichtsgesetz überarbeitet.
|
|