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Nicht einverstanden
Wenn du dich von der Exekutive ungerecht behandelt fühlst oder
du mit ihrem Vorgehen nicht einverstanden bist, verlier nicht
den Kopf!
Auf keinen Fall BeamtInnen angreifen oder anschreien!
Du kannst folgendes tun:
- Unterstützung und Rat bei Fachleuten suchen
- Beschwerde gegen die Amtshandlung erheben
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Volljährigkeit
Achtung Gesetzesänderung!
Seit 1.7.2001 bist du schon mit deinem 18. Geburtstag volljährig
(vorher erst mit dem 19. Geburtstag).
Volljährig zu sein bringt Vorteile. Es bedeutet zum Beispiel,
dass du alle Verträge, Anträge, usw.
selbst unterschreiben kannst und nicht mehr die Einwilligung deiner
Erziehungsberechtigten brauchst.
Der Nachteil ist, dass du nun schon mit 18 Jahren voll und ganz
für deine Geschäfte verantwortlich bist.
Auch im Strafrecht gab es Änderungen.
Zum Beispiel wurde das Jugendgerichtsgesetz
überarbeitet.
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